Mutares SE & Co. KGaA plant Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50 je Aktie

Veröffentlichung einer Insider-Information nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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Mutares SE & Co. KGaA plant Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50 je Aktie

 

München, 1. April 2021 – Der Vorstand der Mutares Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650), und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben heute beschlossen, der am 20. Mai 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Mutares SE & Co. KGaA für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR  43.233.546,65 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen.

Dieser Dividendenbetrag setzt sich aus einer Basisdividende von EUR 1,00 je Aktie entsprechend der kommunizierten, langfristigen Dividendenpolitik und einer zusätzlich vorgeschlagenen Performance-Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 0,50 je Aktie zusammen.

 

Disclaimer

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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