Mutares prüft eine zusätzliche Erhöhung der im Februar 2020 begebenen Anleihe um ein Volumen von bis zu EUR 10 Mio.

Veröffentlichung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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Mutares prüft eine zusätzliche Erhöhung der im Februar 2020 begebenen Anleihe um ein Volumen von bis zu EUR 10 Mio.

München, 12. Februar 2021 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat heute beschlossen zu prüfen, die im Februar 2020 mit vier Jahren Laufzeit begebene Anleihe in Höhe von EUR 70 Mio. (ISIN: NO0010872864) („Anleihe“) im Rahmen der bestehenden Erhöhungsoption zusätzlich um ein Volumen von bis zu EUR 10 Mio. zu erhöhen. Die Anleihe war ursprünglich in Höhe von EUR 50 Mio. mit einer Erhöhungsoption von EUR 30 Mio. ausgegeben worden. Im August 2020 wurde die Anleihe bereits um EUR 20 Mio. auf EUR 70 Mio. aufgestockt. Pareto Securities wurde beauftragt, eine Reihe von Treffen mit interessierten Investoren zu arrangieren.

Die endgültige Entscheidung über die Erhöhung des Emissionsvolumens der Anleihe wird von Mutares in Abhängigkeit von den Marktbedingungen getroffen werden. Mutares wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren.

 

Disclaimer

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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