Mutares prüft die Begebung einer neuen vorrangig besicherten Anleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 175 Mio. sowie die Ablösung ihrer bestehenden vor-rangig besicherten Anleihe in Höhe von EUR 80 Mio.

Veröffentlichung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

 

Mutares prüft die Begebung einer neuen vorrangig besicherten Anleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 175 Mio. sowie die Ablösung ihrer bestehenden vorrangig besicherten Anleihe in Höhe von EUR 80 Mio.

München, 7. Juni 2022 – Der Vorstand der Mutares Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares„), hat heute beschlossen, die Möglichkeit der Platzierung einer vorrangig besicherten Unternehmensanleihe („Neue Anleihe„) in Höhe von bis zu EUR 175 Mio. („Transaktion„) zu prüfen. Mutares hat Pareto Securities AS („Manager„) als Berater und Broker für die Transaktion für eine mögliche Ansprache von institutionellen Investoren sowie den Inhabern ihrer bestehenden, ursprünglich am 14. Februar 2020 begebenen, vorrangig besicherten Anleihe („Bestehende Anleihegläubiger„) mit einem Gesamtnominalvolumen von EUR 80 Mio. und einer Fälligkeit im Jahr 2024 (ISIN: NO0010872864, WKN: A254QY) („Anleihe 2020/2024„) mandatiert und beauftragt zusammen mit ausgewählten Rechtsberatern, weitere für die Transaktion erforderliche Unterlagen zu erstellen.

Die durch die Ausgabe der Neuen Anleihe eingeworbenen Nettoerlöse sollen voraus-
sichtlich für (i) die Ablösung der Anleihe 2020/2024, (ii) zur Finanzierung weiterer Unternehmensakquisitionen und (iii) für allgemeine Gesellschaftszwecke verwendet werden.

Den Bestehenden Anleihegläubigern wird angeboten, ihre Beteiligung an der Anleihe 2020/2024 in die ausgegebene Neue Anleihe nach der Maßgabe ihrer Bedingungen umzutauschen und, falls und soweit sie dieses Angebot annehmen, erhalten sie anstelle der Kündigungsprämie eine Roll-Over-Gebühr (in Höhe der Kündigungsprämie) zum Ausgabetag der Neuen Anleihe. Den Bestehenden Anleihegläubigern wird empfohlen, sich für weitere Informationen und bei Fragen unter den folgenden Kontaktdaten an den Manager zu wenden:

Julian Müller
Investmentbanking
Pareto Securities AS, Frankfurt Branch
Gräfstraße 97, 60487, Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: +49 69 58 99 72 26
E-Mail: [email protected]

Die Neue Anleihe soll – wie schon die Anleihe 2020/2024 – in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Mutares wird zudem innerhalb von sechs (6) Monaten nach Begebung der Neuen Anleihe die Zulassung der Neuen Anleihe zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.

Die endgültige Entscheidung über die Transaktion wird von Mutares in Abhängigkeit von den Marktbedingungen getroffen werden. Mutares wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren.

 

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft noch eine Finanzanalyse oder auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung dar. Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten„), Kanada, Australien oder Japan oder in einer Rechtsordnung veröffentlicht, verteilt oder freigegeben werden, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese Veröffentlichung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist („Prospektverordnung„), sind.

Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung („Verordnung„) sind oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Etwaige Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb von Wertpapieren wird nur gegenüber relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act„) registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht befreit, oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht der Registrierungspflicht nach dem Securities Act unterliegt. Es ist nicht beabsichtigt, die hierin erwähnten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung gelten.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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